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Gerichts-
Gutachten

– nulla iustitia sine veritate

Als von der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk wird Herr Uwe Raber, dreifacher Meister der Kfz-Mechanik, der Kfz-Elektrik und der Kfz-Technik, für Gerichte tätig.

Mündlich oder schriftlich werden strikt unparteiische Gutachten einschließlich Zweit- oder Obergutachten zu einer Reihe ganz unterschiedlicher kraftfahrtechnischer Themen erstattet. Die eigene Sachkunde der Gerichte wird auf diese Weise ergänzt.

Vorzug von vereidigten Gutachtern

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Kfz-Sachverständiger für das Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk verpflichtet Uwe Raber zur strikten Unparteilichkeit. Unvoreingenommen fällt ihm in dieser Funktion die Aufgabe zu, im Auftrag von Gerichten gutachterlich tätig zu werden und verfahrensrelevante Fragen, die in sein Sachgebiet fallen, fachkundig zu beantworten.

Funktion von Gerichtsgutachten

Gerichte ziehen externe Sachverständige immer dann zu Rate, wenn die eigenen Kenntnisse als nicht ausreichend erachtet werden, um die für eine juristische Entscheidung bedeutsamen oder strittigen Aspekte des vorgetragenen Sachverhaltes einer Klärung zuzuführen. Das Gutachten dient in diesen Fällen dazu, die faktische Basis zu schaffen, auf die das Gericht sein Urteil argumentativ stützen kann. Rechtliche Fragen dürfen Gerichtsgutachter keineswegs erörtern. Ihre Feststellungen bleiben von Gesetzes wegen auf Tatsachenermittlung sowie technische Erläuterungen beschränkt.

Zu diesem Zweck gibt das Gericht die Beantwortung bestimmter Fragen in einem Beweisbeschluss vor. Gutachter dürfen von dieser Fragestellung nicht eigenmächtig abweichen. Gerichte sind Ihnen gegenüber zudem weisungsbefugt.

Vorgehensweise

Nachdem ein durch Gerichtsbeschluss verpflichteter Gutachter Einsicht in die ihm zugesandte Akte genommen hat, wird in aller Regel eine Besichtigung des streitgegenständlichen Fahrzeugs anberaumt werden, die Gelegenheit bietet, das Streitobjekt eingehender zu untersuchen. Der Gutachter dokumentiert in diesem Zusammenhang den vorgefundenen Zustand zunächst fotografisch und auch schriftlich, bevor er sich daraufhin an die Auswertung der gewonnenen Daten macht.

Elektro- 
Schäden

Aufgrund stetiger Fortbildungsmaßnahmen erstrecken sich die angebotenen Sachverständigenleistungen ebenfalls auf

  • Elektro- und Hybridfahrzeuge
  • Elektro-Motorräder
  • E-Bikes

Mit der E-Mobilität gehen spezifische Risiken einher, die nach einem Unfall nicht selten zur Herausforderung werden. Es muss sichergestellt sein, dass ein verunfalltes Fahrzeug nicht unter Strom steht. Nur versiertes Fachpersonal, das wie unser Team aus qualifizierten Sachverständigen entsprechende Schulungen durchlaufen hat, versteht sich darauf, solche Aufgaben zu meistern.

Aufgrund unserer Ausbildung und der beständigen Weiterbildung verfügen wir nicht nur über die Sachkunde, sondern auch über die Berechtigung, Arbeiten an Hochvoltanlagen von Fahrzeugen auszuführen.

Getriebe- 
Schäden

TECHNISCHE GUTACHTEN – GetriebeGUTACHTEN

Mithilfe eines Endoskops lassen sich häufig ganz ohne eine zeit- und kostenintensive Demontage Schäden am Getrieb, z. B. im Kupplung, Zahnräder usw.

Aggregatschäden an Getriebe, und Achsen sind für den betroffenen Fahrzeugbesitzer zeitraubend und teuer. Beim Gebrauchtfahrzeugkauf verschwiegene Unfallschäden ziehen häufig Rechtsstreitigkeiten nach sich.

In diesem Aufgabengebiet sind wir häufig gefordert, unseren technischen Sachverstand einzubringen. Für Privatleute, Rechtsanwälte, Unternehmen und Gerichte erstellen wir Gutachten über Schadensursachen an Aggregaten. Wir zeigen Reparaturmöglichkeiten auf und prognostizieren die voraussichtlich anfallenden Kosten.

Motor- 
Schäden

TECHNISCHE GUTACHTEN – MOTORGUTACHTEN

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Unser Büro meldet sich sehr zeitnah bei Ihnen zurück.

Gutachter
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Gerichte erreichen
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0 62 09 / 79 79 567

0 62 09 / 79 58 29

Kfz-Sachverständigen-Büro Raber

Öffnungszeiten

Mo. - Sa. 7.00 - 20.00 Uhr, So. 9.00 - 18.00 Uhr
(So. nur Notrufzentrale, keine Gutachten vor Ort)
Raber Sv Logo 2019
öffentlich bestellt und vereidigt

Uwe Raber
KFZ-Mechaniker-Meister, KFZ-Elektriker-Meister, KFZ-Techniker-Meister,
von der Handwerkskammer Frankfurt Rhein-Main öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk.
Vom Verband freier Kraftfahrzeug-Sachverständiger e. V. geprüfter Unfall- und Wertgutachter.

© 2024 Kfz Sachverständigen-Büro Raber und das Kfz Sachverständigen-Büro Raber Logo sind registrierte
Wort- und Bildmarken von Uwe Raber, 69509 Mörlenbach, DE.