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7.30 - 21.00 Uhr, 7 Tage die Woche

Allgemeine
Geschäfts-
bedingungen

des Kfz-Sachverständigen-Büros Uwe Raber
  • 1. AUFTRAGSERTEILUNG

    Der Auftrag zur Gutachtenerstellung bei Haftpflicht-/ Kaskoschäden ist in der Regel schriftlich zu erteilen, aber auch mündlich bzw. fernmündlich aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich. Der Auftraggeber hat das Schadenausmaß und den Schadenhergang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen. Alt- bzw. Vorschäden sind unaufgefordert vom Auftraggeber zu benennen bzw. aufzuzeigen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den Auftraggeber gehen zu Lasten des Auftraggebers. Angeforderte Schaden- bzw. Fahrzeugunterlagen sind vom Auftraggeber unverzüglich beizubringen und vorzulegen. Nachteile wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

  • 2. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

    Das Sachverständigenhonorar ist bei Abholung des Gutachtens im Büro des Sachverständigen unmittelbar fällig, bei einem Versand des Gutachtens spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungslegung. Bei Zahlungsverzug wird mit jeder Zahlungserinnerung eine Aufwandspauschale von 12,50 € zuzüglich Portokosten und Verzugszinsen fällig. Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden. Im Falle bargeldloser Zahlung ist die Gutachten-/ Rechnungsnummer anzugeben.

  • 3. SACHVERSTÄNDIGENHONORAR

    Das Sachverständigenhonorar berechnet sich bei Haftpflicht- und Kaskogutachten auf der Grundlage der Schadenshöhe. Das Sachverständigenhonorar berechnet sich jeweils aus einem Grundhonorar sowie Nebenkosten. Das Grundhonorar bemisst sich nach der vereinbarten Vergütung, hilfsweise nach der zum Zeitpunkt der Rechnungslegung jeweils gültigen BVSK-Honorarbefragung, die online auf der Internetseite des Bundesverbandes der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. (BSVK) – http://bvsk/aktuell/aktuelles.de – einsehbar ist. Als Schadenshöhe sind im Reparaturfall die ausgewiesenen Reparaturkosten, gegebenenfalls zuzüglich einer merkantilen Wertminderung, maßgebend. Liegt ein Totalschaden vor, dient der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges unmittelbar vor dem Schadensereignis als Berechnungsgrundlage. Das Sachverständigenhonorar für (Privat-)Gutachten zum Zwecke der Beweissicherung, zur Bestimmung des Wertes oder Zustandes eines Fahrzeuges berechnet sich nach Zeitaufwand.

  • 4. MEHRWERTSTEUER

    Sämtliche Betragsangaben verstehen sich immer unter Ausschluss der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

  • 5. RECHNUNGSPRÜFUNGSBERICHTE / NACHBESICHTIGUNGEN

    Rechnungsprüfungsberichte und Nachbesichtigungen gelten grundsätzlich als neue Aufträge und werden mit einem Pauschalbetrag von 80,00 € zuzüglich eventuell anfallender Nebenkosten (Fahrt-, Foto- und Schreibkosten) berechnet.

  • 6. STORNIERUNGEN

    Auftragsstornierungen sind schriftlich mitzuteilen. Es fallen mindestens Stornierungskosten in Höhe von 100,00 € an, die vom Auftraggeber zu tragen sind und unmittelbar fällig werden, sofern mit der Ausführung des erteilten Auftrages noch nicht begonnen wurde. Ist der Auftrag dagegen bereits zur Ausführung gelangt, hat der Auftraggeber die bis zum Stornierungszeitpunkt erbrachten Leistungen zu vergüten sowie alle bis dahin entstandenen Nebenkosten, insbesondere Fahrt- und Fotokosten, zu erstatten.

  • 7. GUTACHTENERSTELLUNG

    Der Auftraggeber erhält, falls nicht anders vereinbart, das Gutachten in 2-facher Ausfertigung, bestehend aus einem Original mit Lichtbildanhang und einer Kopie. Eine weitere Kopie und der Lichtbildnegativsatz verbleiben beim Sachverständigen. Form, Gliederung und Inhalt der Gutachten für Haftpflicht- und Kaskoschäden entsprechen den Richtlinien des Institutes für Sachverständigenwesen. Änderungen infolge abweichender Rechtsvorschriften bleiben vorbehalten. Der Auftragnehmer ist vom Verband freier Kraftfahrzeug-Sachverständiger e.V. (VfK) geprüfter und anerkannter Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und –bewertungen. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, sich in Streitfällen auch an die Geschäftsstelle des VfK zu wenden. Deren Kontaktdaten lauten wie folgt: VfK e.V, Friedrichstraße 91, 40217 Düsseldorf, Telefon: 0211 / 451 077, Telefax: 0211 / 451 078.

  • 8. GUTACHTENVERSAND

    Der Versand der Gutachten an den Auftraggeber oder auf Wunsch des Auftraggebers an Dritte, erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers.

  • 9. GERICHTSSTAND

    Als Gerichtsstand gilt der Ort des Sitzes des Kfz-Sachverständigen-Büros Uwe Raber, soweit dies rechtlich zulässig ist.

  • 10. HINWEIS GEMÄSS § 36 VERBRAUCHERSTREITBEILEGUNGSGESETZ (VSBG)

    Der Auftragnehmer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

  • 11. ONLINE STREITBEILEGUNG

    Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Auftraggeber unter folgendem Link finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr


Stand 17.10.2024

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Kfz-Sachverständigen-Büro Raber

Öffnungszeiten

Mo. - Sa. 7.00 - 20.00 Uhr, So. 9.00 - 18.00 Uhr
(So. nur Notrufzentrale, keine Gutachten vor Ort)
Raber Sv Logo 2019
öffentlich bestellt und vereidigt

Uwe Raber
KFZ-Mechaniker-Meister, KFZ-Elektriker-Meister, KFZ-Techniker-Meister,
von der Handwerkskammer Frankfurt Rhein-Main öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk.
Vom Verband freier Kraftfahrzeug-Sachverständiger e. V. geprüfter Unfall- und Wertgutachter.

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