FAQ
Beweissicherungen bei einem strittigen Unfallhergang oder Schadensereignis
Fahrzeugbewertungen (Wertgutachten)
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die Haftpflichtversicherung, die an dessen Stelle für den Schaden kraft Gesetzes einzustehen hat, die Kosten der Gutachtenerstellung. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH zählen die Kosten für ein Gutachten zum Schaden, der vom Schädiger zu ersetzen ist.
Der Geschädigte, der sich nur auf den Kostenvoranschlag seiner Werkstatt verlässt, erlebt im Nachhinein häufig böse Überraschungen; denn ein reiner Kostenvoranschlag entfaltet keine beweissichernde Wirkung. Zumeist fehlt auch eine Aussage zur Wertminderung. Allein ein Sachverständiger vermag abzuschätzen, ob es sich tatsächlich lediglich um einen leichten Schaden handelt.
Häufig kommt es vor, dass bei einem vermeidlich als geringfügig erachteten Blechschaden tragende Teile durch einen Unfall erheblich in Mitleidenschaft gezogen worden sind. Umgekehrt wiederum können Schäden, die auf den ersten Blick als schwerwiegend erscheinen, durchaus mit relativ geringen Reparaturkosten behoben werden. Einer solchen Fehleinschätzung können Geschädigte vorbeugen, indem sie qualifizierten und unabhängigen Sachverständigen die Begutachtung übertragen.
Das oberste Gebot nach einem Unfall lautet: “Ruhe bewahren!”. Halten Sie stets einen handlichen Unfallpass im Wagen bereit. Darin können Sie im Falle eines Unfalles alle wesentlichen Punkte in knapper Form nachlesen und Schritt für Schritt durchgehen. Diesen Unfallpass erhalten kostenlos mit Ihrem Unfallgutachten.
Lassen Sie sich keineswegs durch den Unfallgegner, die Polizei, Zeugen oder Versicherungen einschüchtern! Ziehen Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu Rate, dem Sie vertrauen, und achten Sie darauf, dass ein qualifizierter und wahrhaft unabhängiger Sachverständiger eingeschaltet wird.
Als Unfallgeschädigter haben Sie grundsätzlich Anspruch darauf, dass Ihnen die im Zusammenhang mit dem Unfall entstehenden Kosten durch den Schadensverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherer erstattet werden.
Eine Erstattung dieser Kosten kann verlangt werden:
Bergen oder Abschleppen Ihres verunfallten Fahrzeugs
Begutachtung des Schadens durch uns
Kosten für die Sicherung Ihrer Mobilität nach dem Unfall
Gebühren eines Fachanwalts für Verkehrsrecht
Feststellung eines Totalschadens
Personenschäden
Selbstverschuldeter Unfall
Kosten der Restwertermittlung
Fotodokumentation des Unfalls